Alarm- und Einsatzplanung
Die Alarm- und Einsatzplanung (AEP) umfasst die Erstellung einer Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) sowie objekt- und ereignisbezogener Einsatzpläne.
Das Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) verpflichtet den kommunalen Aufgabenträger zur Aufstellung dieser Alarm- und Einsatzpläne (§ 11, Abs. 2).
Die AAO legt die ausrückenden Fahrzeuge nach Einsatzstichwort und -gebiet fest. Diese sind bei der Leitstelle entsprechend hinterlegt, sodass bei einem Notruf automatisch die vorgesehenen Einheiten alarmiert werden, die das notwendige Material und Personal an die Einsatzstelle bringen, um eine Brandbekämpfung oder technische Hilfeleistung durchführen zu können.
Ein objektbezogener AEP enthält weiterführende Informationen zu einem Sonderobjekt, wie beispielsweise einer Schule. Neben vordefinierten Bereitstellungsräumen und Anfahrtswegen liefert der Plan dem jeweiligen Einsatzleiter darüber hinaus einsatztaktische Hinweise, die im Ernstfall einen enormen Zeitvorteil verschaffen.
Ein ereignisbezogener AEP strukturiert Vorgehensweisen für ein bestimmtes Ereignis, wie beispielsweise für ein Unwetter oder einen Waldbrand. Hierin werden sowohl die verschiedenen Alarmstufen für das Ereignis definiert als auch die jeweiligen zu treffenden Maßnahmen aufgelistet. Der AEP kann folglich bei entsprechenden Einsatzlagen durch die Führungsunterstützung herangezogen und als eine Art Leitfaden oder Checkliste für die Einsatzabarbeitung genutzt werden.




